Logisches, strategisches Denken mit Fantasie und Intuition verbinden, die Initiative ergreifen, Durchsetzungsvermögen beweisen – all diese Qualitäten kommen bei unseren Tätigkeiten als Anwalt und Notar zum Zug.
Unser Handeln als Anwälte und Notare ist von klaren Regeln geleitet: Wir arbeiten unabhängig und auf eigene Verantwortung. Jeder Rechtsanwalt und Notar verpflichtet sich zur Treue gegenüber der Klientschaft und ist an die Schweigepflicht gebunden, die auch für unsere Angestellten gilt.
Von Privat zu Öffentlich: Wenn die eigene Strasse plötzlich in das Eigentum der Gemeinde fällt und was dies für Verkehrsteilnehmende zur Folge hat
Sie planen, finanzieren und bauen auf Grundlage einer Baubewilligung zu Erschliessungs-zwecken eine Strasse auf Ihrem Grundstück. Sie denken, die Strasse zu Ihrem Haus gehört Ihnen - bis die Gemeinde anklopft und die Strasse zu ihrem Eigentum erklärt. Bei der Grundeigentümerschaft stellt sich die Frage "Kann die Gemeinde das einfach so?". Ein Urteil des Berner Verwaltungsgerichts schafft diesbezüglich Klarheit – mit Folgen nicht nur für die Grundeigentümerschaft, sondern auch für sämtliche Verkehrsteilnehmende.
Anpassung der Mietzinse in bestehenden (Alt-)Liegenschaften an die kostendeckende Nettorendite oder an die Orts- und Quartierüblichkeit
Bei Altliegenschaften, die seit Jahrzehnten vermietet sind, gut unterhalten werden und deren Mietzinse seit Jahren oder Jahrzehnten nahezu gleich geblieben sind und nur den Kostenfaktoren entsprechend angepasst worden sind (v.a. in den Jahren seit 2008 praktisch ausnahmslos Mietzinssenkungen mit Ausnahme der letzten drei Jahre), stellt sich jedem institutionellen Vermieter und insbesondere Pensionskassen die Frage, ob noch eine angemessene Rendite erzielt werden kann. Dies umso mehr, als dass bei Pensionskassen kein Fremdkapital investiert ist, was zusätzlich schon rechnerisch eine relativ bescheidene Eigenkapitalverzinsung ergibt.
Revision des internationalen Erbrechts
Am 1. Januar 2025 tritt das revidierte Erbrecht des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Zuständigkeit der Schweizer Nachlassbehörden im internationalen Kontext.